Begriffserklärungen und Wegweiser für Sternenkind-Eltern

 

Wenn ein Kind viel zu früh geht

Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft oder rund um die Geburt ist eine tiefgreifende und schmerzhafte Erfahrung. Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation allein oder unsicher. Dieser Flyer soll Ihnen Orientierung geben, wichtige Begriffe erklären und über Ihre Rechte in Bayern informieren.

 

Begriffserklärungen

Sternenkind

Als Sternkind werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben. Der Begriff soll ausdrücken, dass diese Kinder ihren festen Platz im Leben ihrer Eltern haben – auch wenn sie nicht bei ihnen bleiben konnten.

 

Kleine Geburt/Fehlgeburt

Von einer kleinen Geburt (Fehlgeburt) spricht man, wenn ein Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche und mit einem Gewicht unter 500 g verstirbt. Für Eltern ist auch diese frühe Form des Verlustes ein schwerer Abschied, der Raum für Trauer und Erinnerung braucht.

 

Stille Geburt/Totgeburt

Eine stille Geburt (Totgeburt) liegt vor, wenn ein Kind nach der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht ab 500 g ohne Lebenszeichen geboren wird. In diesen Fällen bestehen bestimmte rechtliche Regelungen, z. B. zur Beurkundung und Bestattung.

 

Allgemeine Informationen

Frauen haben auch bei einer Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche ein Recht auf eine Hebamme und Begleitung. Nach der Diagnose haben die Eltern für ihre Entscheidung Zeit und eine emotionale sowie psychische Unterstützung ist sehr wertvoll.

Die Geburt kann medikamentös eingeleitet werden oder aber auch natürlich abgewartet werden. Das Abwarten kann 6 - 8 Wochen dauern und das Baby kann natürlich geboren werden. Nach einer Absaugung oder Ausschabung ist der Körper des Kindes nicht mehr intakt. Für die Trauerbewältigung kann das Gebären, Halten, Berühren und Verabschieden des Kindes heilsam und ein Schritt des Begreifens sein. Ehrenamtliche Sternenkindfotografen machen auf Wunsch würdevolle Fotos (ab 14. SSW). Einige Vereine stellen liebevolle Kleidung für Sternenkinder her.

 

Bestattungsrecht für Sternenkinder in Bayern

In Bayern gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Eltern von Sternenkindern betreffen. Wenn Eltern von ihrem Recht keinen Gebrauch machen, obliegt die Bestattungspflicht der Einrichtung (Ort der Geburt).

 

Bei Totgeburten (ab 500 g oder ab der 24. Woche):

Es besteht eine Bestattungspflicht. Das Kind wird standesamtlich beurkundet und muss bestattet werden. Die Eltern können in der Regel zwischen einer Einzel- oder Sammelbestattung wählen.

 

Bei Fehlgeburten (unter 500 g und vor der 24. Woche):

Es besteht keine gesetzliche Bestattungspflicht, aber ein Bestattungsrecht. Das bedeutet: Eltern dürfen ihr Kind bestatten lassen, wenn sie das möchten.

 

Gemeinschaftsgräber:

Viele Städte ermöglichen würdevolle Gemeinschaftsgräber für Sternenkinder. Diese sind kostenfrei und bieten einen Ort des Gedenkens. In Freising ist die "Zur Ruhebettung" vier mal im Jahr.

 

Gestaffelter Mutterschutz (seit Juni 2025)

  • Ab der 13. SSW: Bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. SSW: Bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. SSW: Bis zu 8 Wochen Mutterschutz

 

 Ihr seid nicht allein

Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Initiativen, die Sternkindeltern begleiten und unterstützen. Scheut euch nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen – eure Trauer ist wichtig und verdient Raum. Auch ich begleite euch von Herzen gerne.